Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schüly Sales

 

 

I. Allgemeines, Geltungsbereich

 

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftige – offene Schulungen, Trainings, Workshops, Inhouse-Seminare und Beratungstätigkeiten (im folgenden „Seminare“), die von Schüly Sales (im folgenden „Seminaranbieter“) angeboten und erbracht werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben uns gegenüber ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine Geltung.

 

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) Anmeldungen können über die Webseite des Seminaranbieters, andere Seminarportale, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die maximale Teilnehmerzahl ist für jede Veranstaltung begrenzt. Maßgeblich sind die entsprechenden Angaben auf der Webseite des Seminaranbieters. Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner (im folgenden „Teilnehmer“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.   

 

(2) Der Kunde ist, soweit nicht eine andere Bindungsfrist bestimmt ist, an seine Anmeldung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag über die Teilnahme am Seminar ist abgeschlossen, wenn der Seminaranbieter der Anmeldung des Teilnehmers nicht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail innerhalb zwei Wochen widersprochen hat, wenn dem Teilnehmer eine Rechnung über das Seminar übersandt wurde, oder wenn – bei kurzfristigen Anmeldungen – der Teilnehmer am Seminar teilgenommen hat.

   

 

III. Leistungen und Preise

 

(1)   Im Seminarpreis sind folgende Leistungen enthalten:

·        Seminar gemäß Seminarbeschreibung

·        Räumlichkeiten

·        Verpflegung während des Seminars (Mittagessen in Form eines Menüs oder warmen Buffets sowie  Pausenverpflegung in Form von Kaffee, Tee bzw. Kaltgetränken und Snacks)

·        Seminarunterlagen

Reise- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht in den Seminarpreisen enthalten.

   

(2) Mangels besonderer Vereinbarung oder Ausschreibung gelten die für die offenen Seminare genannten Preise immer pro Person, die an dem Seminar teilnimmt.

 

(3) Die Seminargebühren incl. etwaiger weiterer Kosten (z.B. Prüfungs- oder Zertifizierungsgebühren) sind spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt rechtzeitig per E-Mail.

 

 

IV. Durchführung und Absage des Seminars durch den Seminaranbieter

 

(1) Der Seminaranbieter ist berechtigt, die Inhalte des Seminars zu aktualisieren bzw. an eine Änderung der Lehrpläne anzupassen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.

 

(2) Die Unterlagen für das Seminar (Arbeitsmaterialien usw.) werden dem Vertragspartner rechtzeitig vor Seminarbeginn per Post oder E-Mail zur Verfügung gestellt; dieser hat die Unterlagen auf eigene Kosten zu vervielfältigen, sodass jedem Seminarteilnehmer und dem Trainer/Referenten jeweils ein Exemplar der Unterlagen während des Seminars zur Verfügung steht.

  

(3) Kann das Seminar aufgrund höherer Gewalt oder wegen einer Erkrankung des Trainers oder aus einem sonstigen vom Seminaranbieter unverschuldeten Grund zum vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden, dann ist der Seminaranbieter berechtigt, das Seminar abzusagen und einen neuen Termin zu benennen oder einen anderen geeigneten Trainer für die Durchführung des Seminars zur Verfügung zu stellen. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, so hat er das Recht zum Rücktritt vom Vertrag; etwaige bereits bezahlte Seminargebühren werden dem Teilnehmer in diesem Fall erstattet. Die Erstattung weiterer Kosten (z.B. Reise- und Übernachtungskosten) oder eines Vermögensschaden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, dem Seminaranbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

(4) Liegen bei Seminaren ohne Termingarantie nicht genügend Anmeldungen vor, ist der Seminaranbieter bis 14 Tage vor Seminarbeginn berechtigt, das Seminar abzusagen. Auch in diesem Fall werden dem Teilnehmer etwaige bereits bezahlte Seminargebühren erstattet, im übrigen gilt hinsichtlich der Erstattung weiterer Kosten oder eines Schadens vorstehender Absatz 3 Satz 3.

 

 

V. Haftung, Schadensersatz

 

(1) Der Seminaranbieter sichert eine adäquate Durchführung des Seminars und Gestaltung der Seminarunterlagen zu. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt jedoch Aufmerksamkeit und Konzentration und die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Seminarausschreibung durch die Seminarteilnehmer voraus, sodass der Seminaranbieter nicht für die Erreichung bestimmter Seminarziele oder eines Erfolgs beim Teilnehmer einstehen kann.  

 

(2) Im übrigen ist die Haftung des Seminaranbieters auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, soweit sie auf einfacher fahrlässiger Begehung des Seminaranbieters, seiner Trainer und sonstiger Erfüllungsgehilfen beruht, ausgeschlossen, soweit nicht eine vertragswesentliche Pflichtverletzung vorliegt. Soweit der Seminaranbieter dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

(3) Die vorstehenden Regelungen in Absatz 2 gelten nicht für die Haftung des Seminaranbieters wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens und nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

 

VI. Rücktrittsrecht des Teilnehmers und Stornoregelung bei Inhouse-Seminaren

 

(1) Sollte es dem Teilnehmer nicht möglich sein, ein gebuchtes Inhouse-Seminar durchzuführen bzw. daran teilzunehmen, so hat er dies dem Seminaranbieter unverzüglich und rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. In Abstimmung mit dem Seminaranbieter besteht dann auf Wunsch des Teilnehmers die Möglichkeit, das Inhouse-Seminar einmal auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten 12 Monate umzubuchen. Die Rechnungsstellung des Seminars erfolgt allerdings zum ursprünglich bestätigten Termin und ist damit zur Zahlung fällig.

 

(2) Wird das Seminar gemäß vorstehender Regelung auf Wunsch des Teilnehmers kurzfristig innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Seminarbeginn verschoben, dann hat der Teilnehmer an den Seminaranbieter allerdings zusätzlich zur Seminargebühr eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Seminargebühr zu bezahlen, bei einer Verschiebung zwischen 15 und 28 Tagen vor Seminarbeginn ermäßigt sich die Bearbeitungsgebühr auf 10 % der Seminargebühr.

 

(3) Wünscht der Teilnehmer keine Umbuchung, sondern eine Stornierung eines gebuchten Inhouse-Seminars, dann ist bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn die volle Seminargebühr zu bezahlen. Bei einer Stornierung zwischen 15 und 28 Tagen vor Seminarbeginn ermäßigt sich die Seminargebühr auf 50 %, bei einer Stornierung zwischen 29 und 42 Tagen vor Seminarbeginn auf 25 %, und eine Stornierung bis 43 Tage vor Seminarbeginn ist kostenfrei möglich. Auch für eine Stornierung gilt grundsätzlich Schriftform.

 

(4) Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Seminaranbieter durch die Umbuchung oder die Stornierung kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale gemäß vorstehender Regelungen in Absatz 2 und 3 entstanden ist.  In allen Fällen einer Umbuchung oder einer Stornierung hat der Vertragspartner jedoch etwaige Reise- oder Übernachtungskosten des Trainers oder Referenten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, dem Seminaranbieter zusätzlich zu erstatten.    

 

 

VII. Rücktrittsrecht des Teilnehmers und Stornoregelung bei offenen Seminaren

 

(1) Bei allen offenen Seminaren hat der Teilnehmer die Möglichkeit, anstelle einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der dann zur Seminarteilnahme berechtigt ist, damit keine vergeblichen Seminargebühren oder Stornokosten anfallen.

 

(2) Wünscht der Teilnehmer hingegen eine Stornierung eines gebuchten offenen Seminars, dann ist bei einer Stornierung bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn die volle Seminargebühr zu bezahlen. Bei einer Stornierung zwischen 8 und 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn ermäßigt sich die Seminargebühr auf 50 %, bei einer Stornierung zwischen 15 und 28 Kalendertagen vor Seminarbeginn auf 25 %, und eine Stornierung bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn ist kostenfrei möglich. Für eine Stornierung gilt grundsätzlich Schriftform. Im übrigen gilt Ziffer VI. Absatz 4 Satz 1 dieser Geschäftsbedingungen für die Möglichkeit des Teilnehmers, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder geringer als die vorstehenden Pauschalen ausgefallen ist.

 

 

VIII. Urheberrecht

 

Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder ganz noch teilweise ohne ausdrückliche Zustimmung des Seminaranbieters vervielfältigt, verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden. Es handelt sich um Arbeitsmaterialien, die nur dem Vertragspartner und Teilnehmer für eigene Zwecke zur Verfügung stehen. Auch Ton- oder Videomitschnitte des Seminars sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Trainers oder des Seminaranbieters nicht gestattet.     

 

 

IX. Datenschutz

 

(1) Die Auftragsabwicklung erfolgt beim Seminaranbieter mithilfe elektronischer Datenverarbeitung. Vertragspartner und Teilnehmer erteilen mit ihrer Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der dem Seminaranbieter übermittelten personenbezogenen Daten. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Auch der Verwendung ihrer E-Mail-Adresse für Werbezwecke können der Vertragspartner und der Teilnehmer jederzeit widersprechen, z.B. per E-Mail an den Seminaranbieter. Im übrigen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weitere Informationen hierzu sind der separaten Datenschutzerklärung des Seminaranbieters zu entnehmen.

   

(2) Im Rahmen von Zertifizierungsprüfungen werden die notwendigen Daten (Identitätsfeststellung, Zertifikatsausstellung usw.) an die mit der Durchführung betraute Organisation weitergegeben.

 

(3) Der Seminaranbieter ist berechtigt, den Namen des Unternehmens der Teilnehmer auf seiner Webseite aufzuführen, soweit nicht schriftlich widersprochen wird.

 

 

X. Geheimhaltung

 

Seminaranbieter, Trainer und Mitarbeiter sind verpflichtet, alle persönlichen und geschäftlichen Vorgänge des Vertragspartners und der teilnehmenden Personen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren.    

 

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der  

 Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Erfüllungsort für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist Riederich, soweit sich aus der Seminarausschreibung kein anderer Erfüllungsort ergibt. Als Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten gelten die für Bad Urach zuständigen Gerichte als vereinbart, soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

 

 

Stand Februar 2019