BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“

 

Profitieren Sie von bis zu 80 Prozent stattlicher Förderung

 

Mehr Kapitalkraft für Ihren Marketing,- Vertriebs- & Unternehmens-Erfolg

 

Wer wird gefördert?

Schon tätige Unternehmen (Neu gegründete Unternehmen können ihren Jahresabschluss nach Treu und Glauben schätzen)

  • mit Sitz in Deutschland
  • mit weniger als 250 Beschäftigen und
  • einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro
  • Beratende Unternehmen und Freiberufler sind nicht förderungsfähig.
       

 

Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung förderfähig. Speziell:

  • Neuausrichtung des Geschäftsmodells oder Veränderung der Angebotspalette
  • Marketing- und Vertriebs-Strategien und Konzepte
  • Mitarbeitergewinnung und –bindung

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Pro Förderung sind maximal 3.500 € gefördertes Beratungshonorar möglich.
  • Pro Jahr sind maximal zwei geförderte Beratungen mit maximal 7.000 € Beratungshonorar möglich. Bis zum 31. Dezember 2026 sind maximal fünf Förderungen mit maximal 17.500 € Beratungshonorar möglich.

Bei der Förderung wird zwischen Unternehmen aus neuen und alten Bundesländern unterschieden:

 

Unternehmen aus den neuen Bundesländern können sich zweimal im Jahr ein Beratungshonorar von bis zu 3.500 Euro mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent bezuschussen lassen.

Bei Unternehmen aus den alten Bundesländern gilt eine Förderquote von bis zu 50 Prozent.

Bis zum 31.12.2026 sind fünf Förderungen mit maximal 17.500 € Beratungshonorar möglich, allerdings nicht mehr als zwei Anträge pro Jahr.

 

So ist der Ablauf der BAFA-Beratungsförderung

  • Kostenlose Prüfung der Förderungsvoraussetzungen 
  • Kostenlose Einreichung eines Förderantrages bei der BAFA durch Schüly Sales 
  • Kostenlose Prüfung des Antrages (Rückmeldung in der Regel innerhalb von 14 Tagen)
  • Bewilligung des Antrages mit Angabe der Förderhöhe und Bedingungen
  • Rechnungsstellung vor der Leistungserbringung
  • Durchführung der Beratungsleistung
  • Erstellung eines umfangreichen Beratungsberichts für die BAFA durch Schüly Sales
  • Upload aller relevanten Nachweise wie Beratungsbericht, Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Beratungshonorars ins Onlineportal der BAFA
  • Erstattung des vereinbarten Förderbetrags